Wie wir künstliche Intelligenz einsetzen

Diese Seite erfüllt die Transparenz- und Informationspflichten der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689, „AI Act"), insbesondere Artikel 4 und 50. Stand: Juli 2026.

Wofür KI eingesetzt wird

Beim Hochladen einer Rechnung oder eines Kontoauszugs wird das Dokument automatisch ausgewertet. Dabei kommen zwei KI-Dienste zum Einsatz:

Wofür KI ausdrücklich nicht eingesetzt wird

Grenzen — was schiefgehen kann

KI-Erkennung ist nicht fehlerfrei. Typische Fälle: unscharfe oder schräge Fotos, ungewöhnliche Rechnungsvorlagen, handschriftliche Belege, verwechselte Ziffern (etwa 140,70 statt 170,70), falsch zugeordnete Kategorien oder übersehene Posten.

Deshalb prüft das System selbst nach: Ergeben die erkannten Einzelposten nicht den Rechnungsbetrag, wird die Rechnung als „Noch nicht geprüft" markiert und der Unterschied ausgewiesen. Ebenso bei unklarem Datum, fehlendem Anbieter, ungewöhnlichem Steuersatz oder Fremdwährung.

Menschliche Kontrolle

Kein Ergebnis der KI wird ungeprüft übernommen. Jede Rechnung lässt sich vollständig bearbeiten: Anbieter, Nummer, Datum, Netto, Steuersatz, Brutto sowie jeder einzelne Posten mit Text, Betrag und Kategorie. Auffälligkeiten erscheinen als roter Hinweis in der Übersicht mit Sprung direkt in die betroffene Rechnung. Erst dein „Speichern" bestätigt die Angaben.

Nachvollziehbarkeit

Jeder Verarbeitungsvorgang wird protokolliert und ist im Automatisierungssystem (n8n) einsehbar — einschließlich des erkannten Textes und der Zwischenschritte. Der Originalbeleg bleibt unverändert gespeichert und ist jederzeit abrufbar.

Einstufung nach der KI-Verordnung

Das System dient der Erfassung eigener Buchhaltungsbelege. Es fällt weder unter die verbotenen Praktiken (Artikel 5) noch unter die Hochrisiko-Anwendungen (Anhang III) — dort geht es um Bereiche wie Biometrie, Beschäftigung, Kreditwürdigkeit oder Strafverfolgung. Es gilt als KI-System mit geringem Risiko; erfüllt werden die Transparenzpflichten nach Artikel 50 und die Anforderungen an KI-Kompetenz nach Artikel 4.

Fragen oder Widerspruch

Wenn du nicht möchtest, dass ein Beleg per KI ausgewertet wird, lade ihn nicht hoch und trage die Daten stattdessen von Hand ein. Bei Fragen zur Verarbeitung wende dich an die im Impressum genannte Adresse. Weitere Angaben zur Datenverarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

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